Schon am Dienstag wurde die Gerichtsverhandlung durch den Richter Linus Walden im Gerichtssaal vor dem Evangelischen Gymnasium Kleinmachnow eröffnet. Es herrschte angespannte Stimmung zwischen Anwaltschaft und den Rechtsanwälten, aber auch von einem Großteil der anwesenden Zeugen gingen negative Schwingungen aus. Wir waren live während den Verhandlungen dabei, um die wichtigsten Informationen, Kuriositäten und das endgültige Urteil für Sie bereit zustellen.
Unruhe im Gerichtssaal, der Angeklagte Karl von Moor wird herein geführt.
Der Richter lässt sich dadurch nicht beirren und eröffnet die Gerichtsverhandlung. Zuerst darf Staatsanwalt Keese seine Anklageschrift vorlesen. Die Anklage sieht nicht gut aus für Moor. Dem vermutlichen Räuberhauptmann wird Raub, Vergewaltigung, Mord sowie Brandstiftung vorgeworfen. Nun beginnt der Anwalt Hr. Werner sein Anfangsplädoyer zu halten. Er plädiert standhaft auf die Unschuld des Angeklagten, auf Grund der fehlenden Beweislage.
Daraufhin bittet er auch gleich den ersten Zeugen, Heinrich Kubyler, ein Anhänger der Räuberbande, in den Zeugenstand. Der Zeuge bekennt sich den Taten der Räuberbande schuldig und gesteht, bei allen Verbrechen mitgewirkt zu haben, außer an dem Mord von Amalia von Edelreich. Zusätzlich stärkt er Karl von Moor den Rücken, denn er sagt aus, dass Karl nur aus Zwang bzw. Notwehr gehandelt habe und der eigentliche Anführer der Räuberbande Spiegelberg wäre. Außerdem gab er Moor ein Alibi für den Brand des Hauses der Familie Schröder. Er meinte, ihn dort nicht gesehen zu haben.
Nun wird so gleich die Familie Schröder in den Zeugenstand gerufen. Man merkt, wie sehr sie, besonders Frau Schröder, diese Angelegenheit mitnimmt. Ihre Aussagen sind sehr durcheinander und widersprechen sich des Öfteren. Sie sagen aus, dass allein Karl von Moor ihr Haus durch den Wurf einer Fackel abgebrannt hätte und dadurch ihre 6 Kinder ums Leben gekommen wären. Sie hätten Karl an seinem Körperbau erkannt, hieß es zuerst, dann plötzlich erkannten sie ihn, allerdings an seiner Stimme. Hr. Schröder ist sich diesbezüglich sehr sicher, denn nach eigenen Angaben waren er und Karl von Moor frühere Schulfreunde.
Die Familie Schröder wird aus dem Zeugenstand entlassen.